| Anlässe zu Begegnungen |
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Informative, teils kritische Anmerkungen In der Presse (u.a. auch in Seniorenzeitschriften) erscheinen häufig Beiträge zum Thema “Wohnen und Pflege im Alter“. Dazu gehören, wenn es nicht um statistische Mitteilungen oder Klagefälle geht, Berichte über Konzepte, Angebote und Ausstattungen von Altenwohnungen und Pflegeheimen. Es fällt allerdings auf, dass vorwiegend über Beispiele existierender oder geplanter Altenwohnungen und Pflegeheime berichtet wird, die werbewirksam mit den unbestimmten Begriffen “Residenz“, “Wohnpark“ oder “Stiftungsdorf“ belegt werden. Das schafft den Eindruck, dass solche Angebote - im Gegensatz zu den oft als „herkömmlich“ bezeichneten - einen hohen Standard an Ausstattung, Serviceleistung, Versorgung, Geselligkeit und Kultur garantieren und dementsprechend teuer sind. Ältere Menschen, die davon lesen, stellen häufig die Frage, ob eigentlich jeder ein solches Angebot vermeintlich höheren Standards unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten aufgrund staatlicher Hilfen nutzen kann, falls er sich - freiwillig oder durch die Umstände gezwungen - für den Wechsel aus den eigenen vier Wänden in die Obhut und Gemeinschaft eines Heims mit Altenwohnungen oder stationärer Pflege entscheidet. Die Beantwortung der Frage verlangt eine getrennte Behandlung der zwei sehr unterschiedlichen Bereiche „Altenwohnungen“ und „Pflegeheime“. Das Wohnen in einer Altenwohnung, sei es in einem Miethaus oder in einem Altenwohnheim mit oder ohne Serviceleistungen, wird allgemein nicht finanziell unterstützt. Ausnahmefälle mag es vielleicht geben. Wer also eine altersgerechte Wohnung sucht, entweder auf dem Wohnungsmarkt oder in einem Altenwohnheim, muss sich bei dem breiten Qualitätsspektrum der Angebote auf dasjenige beschränken, das seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen entspricht. Wer bereits in einer teuren Altenwohnung lebt und sich plötzlich Einkommensverlusten ausgesetzt sieht, läuft Gefahr, in eine billigere Wohnung umziehen zu müssen, falls das Sozialamt ihm nicht helfen kann. In diesem Zusammenhang stellen sich zwei Probleme, über die man nachdenken müsste. Erstens geht die Zahl der öffentlich geförderten altengerechten Wohnungen zurück. Entfällt die Belegungsbindung einer solchen Wohnung für alte Menschen, dann ist sie dem freien Wohnungsmarkt überlassen, was in der Regel Mieterhöhungen nach sich zieht. Die einkommensschwächere Bevölkerung wird demnach zunehmend auf Schwierigkeiten stoßen, wenn sie im Alter ein selbstbestimmtes Leben in einer altersgerechten, z.B. barrierefreien Wohnung führen möchte. Zweitens blieben Wege zu überlegen, die einem alten Menschen in einer plötzlichen finanziellen Notlage den Wechsel in eine kostengünstigere Wohnung ersparen könnten. Bekanntlich sollte man alte Bäume nicht mehr umpflanzen. Etwas anders sieht es im Bereich der Pflegeheime aus, die sich in ihren Angeboten nach den gesetzlichen Auflagen und medizinischen Notwendigkeiten für stationäre Pflege richten müssen. Laut Grundgesetz haben pflegebedürftige Bürger/-innen einkommensunabhängig Anspruch auf staatliche Unterstützung, damit jedem auch in Pflegesituationen ein würdiges und möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird. Pflegeversicherung und/oder Sozialhilfe übernehmen unter bestimmten Bedingungen und in einem festgelegten Rahmen die Pflegekosten. Das betrifft dann auch die persönliche Heimwahl. 1. Das ausgewählte Heim muss mit dem Sozialamt einen Vergütungsvertrag abgeschlossen haben. Das ist in Bremen für die meisten Pflegeheime der Fall. 2. Wer nicht in der Lage ist, aufgrund seines Vermögens und Einkommens die stationäre Pflege in einem Heim seiner Wahl zu bezahlen, kann bei den Sozialleistungsträgern einen Antrag auf Unterstützung stellen. 3. Die Pflegeversicherung muss zustimmen. Dazu wird vorher der Medizinische Dienst der Krankenkasssen eingeschaltet, der die gesundheitliche Situation überprüft und dann die Pflegestufe festlegt. Die Höhe des Entgeltes für Pflegeleistungen ist abhängig von der Pflegebedürftigkeit, orientiert sich also an den im SGB XI festgelegten jeweiligen Beihilfen für die Pflegestufen. 4. Reichen die gesetzlich geltenden Beihilfen nicht aus, kann das Sozialamt eingeschaltet werden. Die Sozialhilfeleistungsträger berücksichtigen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller/-innen, wobei deren Vermögen und Einkommen gegengerechnet werden. 5. Es kann auch sein, dass die Kinder entsprechend ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse mit einem Kostenanteil einbezogen werden. Weil Qualitätsspektrum und Preisspannen im Bereich der Pflegeheime keineswegs so groß sind wie auf dem Altenwohnungsmarkt, gibt es in der Gegenwart mit der Pflegeheimwahl, was die Kosten betrifft, wohl weniger Probleme, aber sie könnten sich in der Zukunft vermehren. Zum Beispiel: • Es zeichnet sich bereits ein überangebot an Pflegeheimen ab und dies bei dem Trend, so lange wie möglich ambulante Pflege in den gewohnten vier Wänden in Anspruch zu nehmen. Das könnte Heime in die Insolvenz treiben und deren Bewohner noch einmal in hohem Alter zum Umzug zwingen. • Die Altersarmut steigt, und damit wird auch die Summe der Versicherungs- und Sozial-amtshilfen anwachsen. Es ist denkbar, dass dann aus Spargründen der Versuch von Politik, Versicherungen und Sozialhilfeträgern einsetzt, einkommensschwächere Menschen in möglichst preiswerte Heime zu lenken. • Der Mangel an Pflegekräften wird zunehmen, wenn die Löhne nicht entsprechend den geforderten Arbeitsleistungen angehoben werden. • Die bereits aktuellen demographischen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen in unserer Gesellschaft haben bisher noch nicht dazu geführt, dass die daraus resultierenden Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten gründlich und ehrlich genug diskutiert werden. Es wäre z.B. politisch dringend die Frage zu klären, inwieweit unser an sich reiches Land zukünftig bereit ist, nicht nur Geld in Bildung und andere ökonomisch bedeutsame Aufgaben zu investieren, sondern auch die menschenwürdige Versorgung einkommensschwacher Menschen, egal ob jung oder alt, in einer unserem durchschnittlichen Lebensstandard angemessenen Form zu bezahlen. Die meist schön gefärbten und werbewirksamen, vielleicht zu hohe Erwartungen weckenden Berichte über eine sonnige Landschaft des Wohnens und der Pflege im Alter mit Dörfern, Parks und Residenzen sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch dunkle Wolken gibt. Das schlechte Wetter könnte in Zukunft häufiger auftreten. Planungen und Perspektiven sowie die Diskussion über Sozialleistungen für Wohnen und Pflege im Alter sind gefordert. Obgleich diese Landschaft in Bremen recht gut bewertet wird, wäre es auch für die Bremer Seniorenvertretung und ihre Arbeitskreise eine dringende Aufgabe, sich des Themas anzunehmen und vielleicht auch zukunftsorientierte Vorschläge und Forderungen einzubringen. von Gerd Feller Der Artikel stammt aus dem monatlich erscheinenden Mitteilungsblatt der Landesseniorenvertretung Bremen und erscheint im Internet unter bremen.de/senioren-vertretung-in-der-stadtgemeinde-bremen-336091 Landesseniorenvertretung Bremen, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen, Tel.: (0421) 3 61 67 69 E-Mail: Seniorenvertretung@soziales.bremen.de 10.10.2010 |